Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15 KL |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 75 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 76 Abs 2 SGB 12, § 77 Abs 1 S 3 SGB 12, § 80 SGB 12, § 41 Abs 3 S 3 Nr 1 SGB 9
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Vergütungsvereinbarung - Werkstatt für behinderte Menschen - Berücksichtigung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs; Unfallversicherungsbeiträge für die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Menschen; Unternehmensübliche Kosten; Kein erstattungspflichtigen Mehrkosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Vergütung für die Trägerin einer Werkstatt für behinderte Menschen; Keine Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge für Beschäftigte
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Vergütung für die Trägerin einer Werkstatt für behinderte Menschen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15 KL
- BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 1/18 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 21/14 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Würde man der Schiedsstellenentscheidung mit der sich zwischenzeitlich verfestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, Rn. 11, Urteile vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 19/14 R und B 8 SO 21/14 R - ebenso zu Sprüchen der Schiedsstelle nach dem SGB XI: BSG, Urteile vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - und vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R -) die Qualität eines vertragsgestaltenden Verwaltungsaktes beimessen und somit die Anfechtungsklage als statthaft ansehen, wäre die Monatsfrist zur Erhebung der Klage (§ 87 Abs. 1 SGG) jedenfalls gewahrt.Der gerichtliche Prüfungsrahmen ist deshalb dahingehend begrenzt, dass allein zu überprüfen ist, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat und ob ihre Abwägung frei von Einseitigkeiten, in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 21/14 R - juris Rn. 12; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, juris Rn. 51).
- LSG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - L 9 SO 11/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Dabei kann offen bleiben, ob es sich um eine Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG oder eine allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG handelt (zum Streitstand vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 11/12 KL -, juris Rn. 25), da in beiden Fällen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen der Schiedsstelle nach herrschender und auch hier vertretener Meinung einer nur eingeschränkten Überprüfbarkeit unterliegen (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juli 2014 - L 9 SO 11/12 KL -, juris Rn. 33 m.w.N. zum Streitstand).
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R
Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Dabei kann letztlich offen bleiben, ob der Senat die Entscheidung der Schiedsstelle im Hinblick auf die richtige Anwendung materiellen Rechts voll zu überprüfen und somit eine eigene Auslegung der gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen hat (so anzunehmen, soweit es sich um "zwingendes Gesetzesrecht" handelt: BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R, juris Rn. 42; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. August 2016 - L 23 SO 187/14 KL, juris Rn. 33) oder er sich hier im Hinblick auf die dargestellte eingeschränkte Beurteilungskompetenz auf die Prüfung zu beschränken hat, ob sich die Rechtsauslegung der Schiedsstelle als willkürfrei erweist, sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bewegt und dabei erkennbar eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten vorgenommen wurde.
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 20/14 R
Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Würde man der Schiedsstellenentscheidung mit der sich zwischenzeitlich verfestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, Rn. 11, Urteile vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 19/14 R und B 8 SO 21/14 R - ebenso zu Sprüchen der Schiedsstelle nach dem SGB XI: BSG, Urteile vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - und vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R -) die Qualität eines vertragsgestaltenden Verwaltungsaktes beimessen und somit die Anfechtungsklage als statthaft ansehen, wäre die Monatsfrist zur Erhebung der Klage (§ 87 Abs. 1 SGG) jedenfalls gewahrt. - BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Würde man der Schiedsstellenentscheidung mit der sich zwischenzeitlich verfestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, Rn. 11, Urteile vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 19/14 R und B 8 SO 21/14 R - ebenso zu Sprüchen der Schiedsstelle nach dem SGB XI: BSG, Urteile vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - und vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R -) die Qualität eines vertragsgestaltenden Verwaltungsaktes beimessen und somit die Anfechtungsklage als statthaft ansehen, wäre die Monatsfrist zur Erhebung der Klage (§ 87 Abs. 1 SGG) jedenfalls gewahrt. - BSG, 25.01.2017 - B 3 P 3/15 R
Soziale Pflegeversicherung - Vergütung stationärer Pflegeeinrichtungen - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Würde man der Schiedsstellenentscheidung mit der sich zwischenzeitlich verfestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG…, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, Rn. 11, Urteile vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 19/14 R und B 8 SO 21/14 R - ebenso zu Sprüchen der Schiedsstelle nach dem SGB XI: BSG, Urteile vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - und vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R -) die Qualität eines vertragsgestaltenden Verwaltungsaktes beimessen und somit die Anfechtungsklage als statthaft ansehen, wäre die Monatsfrist zur Erhebung der Klage (§ 87 Abs. 1 SGG) jedenfalls gewahrt. - BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 19/14 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Würde man der Schiedsstellenentscheidung mit der sich zwischenzeitlich verfestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. BSG, Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 2/13 R -, Rn. 11, Urteile vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 19/14 R und B 8 SO 21/14 R - ebenso zu Sprüchen der Schiedsstelle nach dem SGB XI: BSG, Urteile vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - und vom 25. Januar 2017 - B 3 P 3/15 R -) die Qualität eines vertragsgestaltenden Verwaltungsaktes beimessen und somit die Anfechtungsklage als statthaft ansehen, wäre die Monatsfrist zur Erhebung der Klage (§ 87 Abs. 1 SGG) jedenfalls gewahrt. - LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 - L 23 SO 187/14
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Dabei kann letztlich offen bleiben, ob der Senat die Entscheidung der Schiedsstelle im Hinblick auf die richtige Anwendung materiellen Rechts voll zu überprüfen und somit eine eigene Auslegung der gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen hat (so anzunehmen, soweit es sich um "zwingendes Gesetzesrecht" handelt: BSG…, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R, juris Rn. 42; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2016 - L 23 SO 187/14 KL, juris Rn. 33) oder er sich hier im Hinblick auf die dargestellte eingeschränkte Beurteilungskompetenz auf die Prüfung zu beschränken hat, ob sich die Rechtsauslegung der Schiedsstelle als willkürfrei erweist, sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bewegt und dabei erkennbar eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten vorgenommen wurde. - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - L 20 SO 92/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Schiedsstelle
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Der gerichtliche Prüfungsrahmen ist deshalb dahingehend begrenzt, dass allein zu überprüfen ist, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien ermittelt hat, sie alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen hat und ob ihre Abwägung frei von Einseitigkeiten, in einem fairen und willkürfreien Verfahren sowie inhaltlich orientiert an den materiellen Vorgaben des Entgeltvereinbarungsrechts vorgenommen wurde (vgl. BSG…, Urteil vom 7. Oktober 2015 - B 8 SO 21/14 R - juris Rn. 12; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2008 - L 20 SO 92/06 -, juris Rn. 51).